Willkommen beim Standesamt Vallendar

Wir sind für Sie da:

  • Anmeldung der Eheschließung,
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen,
  • Anerkennung von Auslandsscheidungen,
  • Geburtsanmeldung,
  • Entgegennahme von Namensänderungen, Namenserklärungen,
  • Annahme von Vater- und Mutterschaftsanerkennungen,
  • Entgegennahme von Kirchenaustritten,
  • Sterbefallanmeldungen,
  • Ausstellung von Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden


Sie finden uns im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung in Zimmer 011 im Erdgeschoss.


Welche Papiere sind für Anmeldung der Eheschließung erforderlich?

Der Eheschließung geht deren Anmeldung (vergleichbar der früheren Aufgebotsbestellung) voraus. Die Eheschließung müssen die Verlobten bei dem Standesamt anmelden, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Hauptoder Nebenwohnung gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht Wahlmöglichkeit. Wohnt der Verlobte z.B. in Koblenz, die Braut in der Verbandsgemeinde Vallendar, so kann die Eheschließung sowohl in Koblenz als auch beim Standesamt Vallendar angemeldet werden.

Keiner von Ihnen wohnt in der Verbandsgemeinde Vallendar, Sie möchten aber gerne bei uns heiraten ?
 
Sobald Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes die Anmeldeformalitäten erledigt haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Das Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben, kann uns dann ermächtigen, die Eheschließung in Vallendar vorzunehmen. Der Standesbeamte braucht verschiedene Unterlagen zur Prüfung der rechtlichen Ehefähigkeit. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens stellt er fest, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.

In folgenden Fällen sollten Sie sich persönlich oder telefonisch bei dem für Sie zuständigen Standesamt (an Ihrem Wohnort) erkundigen:

wenn einer der Verlobten bereits verheiratet gewesen ist,
wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind,
wenn einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
wenn einer der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist,
wenn Sie zum Personenkreis der Spätaussiedler gehören.

Sie sind beide deutsche Staatsangehörige, volljährig und waren bisher noch nicht verheiratet?
 
In diesem Fall reichen üblicherweise folgende Unterlagen aus:
 
- Personalausweis oder Reisepass

- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, diese Urkunde bekommen Sie beim Standesamt Ihrer Geburt

- Aufenthaltsbescheinigung, vorzulegen von dem Verlobten, der nicht im Bereich des Standesamtes gemeldet ist, wo die Anmeldung der Eheschließung erfolgt.

Die Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Meldeamt des Wohnsitzes) darf nicht älter sein als acht Tage bei Vorlage bei Standesamt.

Die Verlobten sollen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesbeamten anmelden. Häufig ist jedoch einer der Partner z.B. aus beruflichen Gründen verhindert. In diesem Fall ist eine schriftliche Erklärung darüber abzugegeben, dass er mit der Anmeldung der Eheschließung durch den anderen Verlobten einverstanden ist. Kann aus wichtigem Grund keiner der Verlobten vor dem Standesbeamten erscheinen, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter anmelden. Entsprechende Anmeldeformulare senden wir Ihnen auf telefonische Anfrage auch gerne zu.

 
Ihr Standesamt Vallendar