Veranstaltungen

Schankerlaubnis bei Veranstaltungen

Für was benötigt man eine Gestattung (Schankerlaubnis)?

Eine Gestattung wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses, bspw. einem Vereinsfest oder einem Dorffest vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll.

Wer benötigt eine Gestattung?

Eine Gestattung benötigt derjenige/der Verein/die Gesellschaft, welche/r einen Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich eines besonderen, vorübergehenden Anlasses (z. B. Schützenfest, Markt, Jubiläum, Brauchtumsveranstaltung, andere Veranstaltung eines Vereines oder einer Gesellschaft) öffentlich betreiben will. Dies betrifft auch Vereine oder Gesellschaften, die in ihren eigenen Räumlichkeiten eine Veranstaltung durchführen wollen, die von jedermann besucht werden kann.
Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.

Wer muss diese Gestattung beantragen?

Wollen nur Sie persönlich den Alkoholausschank betreiben, so müssen Sie selbst den Antrag stellen. Soll der Alkoholausschank durch einen Verein betrieben werden, so muss nicht zwingend der jeweilige Vorsitzende die Gestattung (Schankerlaubnis) beantragen, dies kann bspw. auch ein Kassenwart übernehmen. Als „Verantwortlicher“ kann bei Bedarf separat bspw. der Vereinsvorsitzende eingetragen werden.

Bis wann ist die Gestattung zu beantragen?

Die Gestattung muss so rechtzeitig beantragt werden, dass dieser Antrag auch noch abschließend geprüft und bearbeitet werden kann. Daher ist der Antrag mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu beantragen. Bei später beantragten Gestattungen kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung noch rechtzeitig erfolgen und Ihnen die Gestattung (sofern diese rechtlich erteilt werden kann) auch noch rechtzeitig per Post zugehen kann.

Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir meine beantragte Gestattung auch erteilt wird?

Nein. Sie haben lediglich einen Anspruch darauf, dass über den Antrag mit korrekt ausgeübtem Ermessen entschieden wird – sofern dieser rechtzeitig bei uns einging. Liegen jedoch die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung der Gestattung nicht vor, so kann diese nicht erteilt werden.

Was sind diese Voraussetzungen für die Erteilung der Gestattung?

Zunächst einmal sollten Sie alle abgefragten Angaben auf dem Antragsformular ausfüllen, mit denen das Vorliegen der verschiedenen Voraussetzungen abgeklärt wird. Gelegentlich müssen bestimmte Details noch im Nachhinein besprochen werden. Grundlegendste Voraussetzung ist, dass der Alkoholausschank in einem untergeordneten Rahmen eines besonderen Anlasses stattfindet (z.B. eine Musikveranstaltung: die Musik steht im Vordergrund – der Alkoholausschank findet dabei statt)

Ein besonderer Anlass liegt auch nicht mehr vor, wenn dieser Anlass regelmäßig stattfinden soll – also wenn beispielsweise stets das zweite Wochenende im Monat ein Alkoholausschank geplant ist. Dazu wäre eine Gaststättenerlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz zu beantragen. Eine dauerhafte Gaststättenerlaubnis darf nicht mit Gestattungen umgangen werden.

Mir liegt keine Gestattung vor. Und nun?

Dann dürfen Sie keinen Alkohol ausschenken. Findet dennoch ein Alkoholausschank statt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße belegt werden kann.

Was kostet mich so eine Gestattung?

Die Gebühr wird anhand der Bearbeitungszeit sowie der Veranstaltungsgröße sowie der Anzahl der Veranstaltungstage berechnet. Gemäß Nr. 1.1.8 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung vom 25.02.2002 (GVBl. S. 93) ist eine Gebühr von 33,00 bis 4 000,00 € festgesetzt.