Zur Abholung bereite Ausweisdokumente

Zur Abholung bereite Ausweisdokumente

Personalausweise, die bis zum 3.4.2024 beantragt wurden, können abgeholt werden.

Abholung:
- bis 15 Jahre 9 Monate -  durch Sorgeberechtigten
- ab 16 Jahre - persönlich oder mit besonderer Vollmacht, welche die Nutzung/ Nichtnutzung der Online-Funktion und den Erhalt des PIN-Briefes beinhaltet.     

Reisepässe, die bis zum 22.3.2024 beantragt wurden, können abgeholt werden.

Abholung:
- bis 18  Jahre - durch Sorgeberechtigten
- ab 18 Jahre - persönlich oder mit Vollmacht.

Bitte bringen Sie unbedingt ihre alten Dokumente zur Entwertung mit.

Es wird darauf hingewiesen, dass vorläufige sowie abgelaufene oder noch gültige Personalausweise, Reisepässe und Kinderausweise bei Erhalt des neuen Dokuments abzugeben sind. Sie können den alten Bundespersonalausweis (alter Art) oder Reisepass nach der Entwertung als Erinnerung behalten.