Der Ortsgemeinderat Niederwerth hat in seiner Sitzung am 08.September.2026 die förmliche Widmung der nachfolgend aufgeführten Verkehrsflächen und Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung beschlossen.
Der Beschluss lautet wie folgt:
Der Ortsgemeinderat Niederwerth beschließt nach § 36 des Landestraßengesetzes (LStrG) von Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit gültigen Fassung in der Gemarkung Niederwerth die nachfolgenden Verkehrsflächen gemäß § 3 Ziffer 3 a LStrG A.-C. als Gemeindestraße sowie D. als öffentlichen Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung zu widmen.
| Straße | Flur | Parzelle |
| A. Gesetzweg B. Am Schützenplatz C. Am Schützenplatz D. Parkplatz Am Schützenplatz | 8 8 15 15 | 344/3 Teilfläche aus 351 Teilfläche aus 23 Teilfläche aus 28 |
Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Bestandteil dieser Widmungsverfügung ist ein Lageplan, auf dem die gewidmete Gemeindestraße sowie die Teilfläche des Parkplatzes grob schraffiert dargestellt ist. Die Widmungsverfügung mit Lageplan kann innerhalb der Rechtsbehelfsfrist im Zimmer 202 der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, während der Dienststunden eingesehen werden.
Gegen die Widmung der vorstehenden Gemeindestraße ist der Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, oder bei der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die elektronische Form wird durch eine qualifiziert signierte Datei gewährt, die nach den Maßgaben der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (ERVLVO) vom 10.07.2015 (GVBl. S. 175) in der jeweils geltenden Fassung zu übermitteln ist. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist eingegangen ist.
56179 Niederwerth, 11.09.2026
O r t s g e m e i n d e N i e d e r w e r t h
in der Verbandsgemeinde Vallendar



