Öffentliche Bekanntmachung Wendelinushof


Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat in seiner Sitzung am 05.02.2026 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wendelinushof“ gem. § 2 (1) BauGB beschlossen. Planziel ist die Errichtung eines Gebäudes mit vier Ferienwohnungen. Darüber hinaus soll der umgebene Bestand baurechtlich gesichert werden.

Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Ortsgemeinde Weitersburg öffentlich bekannt gemacht.

Der Ortsgemeinderat Weitersburg hat ferner in seiner Sitzung vom 05.02.2026 die Annahme des Vorentwurfs sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Ortsgemeinde Weitersburg öffentlich bekannt gemacht.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wendelinushof“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung mit Umweltbericht sowie der Darstellungen, die als Grundlage für die Ausarbeitung des dazugehörigen Vorhaben- und Erschließungsplans dienen, wird gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von

Montag, 16.03.2026 bis einschließlich Freitag, 17.04.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von

montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und

zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.

Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de ► Aktuelles ► Öffentliche Bekanntmachungen & Ausschreibungen).

Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail an bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wendelinushof“ unberücksichtigt bleiben.

In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Wendelinushof“ durch eine fett gestrichelte Linie umgrenzt.

 

56179 Vallendar, 05.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

Adolf T. Schneider
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vallendar