Öffentliche Bekanntmachung - Jahresabschluss 2024 der Ortsgemeinde Niederwerth


Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss des Ortsgemeinderates Niederwerth vom 08.09.2026 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Ortsgemeinde Niederwerth hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Ortsgemeinderat Niederwerth hat in seiner Sitzung am 08.09.2026 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Niederwerth zum 31.12.2024 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

 

Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

 

18.09.2026 bis 28.09.2026

 

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 216, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache öffentlich aus.

 


Niederwerth, 09.09.2026                                                                  Der Ortsbürgermeister 

                                                                                                              Horst Klöckner