Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 126-128“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat weiterhin in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Beschluss zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gefasst. Ab sofort besteht die Möglichkeit, sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
bis einschließlich 16.01.2026 über Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Bis zu der genannten Frist besteht zudem die Möglichkeit sich in diesem Rahmen zur Planung zu äußern.
Der Stadtrat der Stadt Vallendar hat weiterhin in seiner Sitzung am 16.12.2025 den Beschluss zur Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „1. Änderung Rheinstraße 126-128“ gemäß § 3 (2) BauGB sowie zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB i.V.m. § 13a BauGB gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 3 (2) BauGB wird der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 126-128“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen, Begründung sowie der Vorhabenpläne, in der Zeit von
Montag, 19.01.2026 bis einschließlich
Freitag, 20.02.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von
montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr
sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und
zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt. Man gelangt zu den Planunterlagen über die Homepage der Verbandsgemeinde Vallendar (www.vg-vallendar.de ►Aktuelles ►Öffentliche Bekanntmachungen-Ausschreibungen).
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. Fax oder Mail an: bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße 126-128“ unberücksichtigt bleiben. Wir weisen darauf hin, dass bei der Aufstel-lung der 1. Änderung des Bebauungsplans „Rheinstraße 126-128“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB verzichtet wird.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinstraße 126-128“ durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.
56179 Vallendar, 30.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
gez.
Renate Münz
Erste Beigeordnete
