Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans "Nördliche Rheinstraße" gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans "Nördliche Rheinstraße" wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Aufgrund der Durchführung im beschleunigten Verfahren ist geplant, nach Vorprüfung von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abzusehen.
Planziel ist die Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebietes zum Zwecke der Sicherung und des Ausbaus des insbesondere durch Dienstleistungen und Einzelhandel geprägten Gewerbes. Durch die Nutzungsfokussierung auf Gewerbe soll der drohenden Tendenz zu einer Gemengelage entgegengewirkt werden und die Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung geschaffen werden. Der Bereich der Heerstraße soll davon abweichend als Mischgebiet ausgewiesen werden.
In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist das Bebauungsplangebiet durch eine fett gedruckte Linie umgrenzt.
56179 Vallendar, 30.12.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
gez.
Renate Münz
Erste. Beigeordnete
