Jahresabschluss 2025 der Ortsgemeinde Urbar


Gemäß § 114 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der jeweils gültigen Fassung, wird der Beschluss des Ortsgemeinderates Urbar vom 23.09.2026 über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 der Ortsgemeinde Urbar hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Ortsgemeinderat Urbar hat in seiner Sitzung am 23.09.2026 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Urbar zum 31.12.2025 einstimmig festgestellt, nachdem er zuvor vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft worden ist.

Dem Ortsbürgermeister und den ihn vertretenden Ortsbeigeordneten wurde gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 GemO und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses für die ordnungsgemäße Geschäftsführung im Haushaltsjahr 2025 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Gemäß Ziffer 2 VV zu § 114 GemO wurde ebenfalls dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den ihn vertretenden Beigeordneten für die Ausführung des Haushaltsplanes im Rahmen des § 68 GemO Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Der Jahresabschluss mit Anlagen liegt in der Zeit vom

02.10.2026 bis 12.10.2026

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 216, II. Stock während den allgemeinen Öffnungszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 17.30 Uhr) nach vorheriger Terminabsprache öffentlich aus.

 

Urbar, den 24.09.2026                                                              

Der Bürgermeister der Ortsgemeinde Urbar
gezeichnet

Christoph Ackermann