Haushaltssatzung der Stadt Vallendar für das Haushaltsjahr 2026 vom 12.05.2026


Der Stadtrat Vallendar hat am 03.02.2026 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 04.05.2026 öffentlich bekannt gemacht wird:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*

20.290.940 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*

21.925.720 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

-1.634.780 €

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.117.200€)

 

 2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

18.566.230 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

20.350.070 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-1.783.840 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

166.500 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.312.900 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-1.146.400 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf

1.146.400 €

Zunahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf

2.478.840 €

Abnahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

695.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.930.240 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

22.357.970 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

22.357.970 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

 Zinslose Kredite auf                                                                                                                                                                   0 €

Verzinste Kredite auf                                                                                                                                                  1.146.400 €

Zusammen auf                                                                                                                                                            1.146.400 €

  

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 5.900.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 4.551.170 €.

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 10.000.000 €.


§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 570 v.H.

- Grundsteuer B auf 670 v.H.

- Gewerbesteuer auf 410 v.H.


Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 80 €

- für den zweiten Hund 150 €

- für jeden weiteren Hund 180 €

- für den ersten gefährlichen Hund 400 €

- für den zweiten gefährlichen Hund 900 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.200 €

  

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals betrug zum 31.12.2023 34.978.632,70 € und zum 31.12.2024 37.972.246,24 € (vorläufig). Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 38.016.816,24 € und zum 31.12.2026 36.382.036,24 €.


§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltssatzes, höchstens 5.000 € überschritten sind.

Vallendar, den 12.05.2026                                                                                      

Der Stadtbürgermeister

Wolfgang Heitmann

 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.05.2026 bis 02.06.2026 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie mittwochs 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 216, öffentlich aus.