Der Gemeinderat hat am 05.02.2026 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 17.04.2026 bekannt gemacht wird:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf* | 4.637.550 € |
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf* | 4.843.880 € |
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf | -206.330 € |
*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.600 €) |
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2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf | 4.357.850 € |
die ordentlichen Auszahlungen auf | 4.258.630 € |
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 99.220 € |
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 100.800 € |
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 533.800 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -433.000 € |
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 466.690 € |
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 132.910 € |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 333.780 € |
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf | 4.939.010 € |
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf | 4.939.010 |
die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf | 0 € |
*ohne Ein- und Auszahlungen aus durchlaufenden Geldern (12.070 €) sowie interne Leistungsbeziehungen (1.600 €) |
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§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
Zinslose Kredite auf 0 €
Verzinste Kredite auf 433.000 €
Zusammen auf 433.000 €
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 300.000 €.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 204.200 €.
§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.357.595 €.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf 485 v.H.
- Grundsteuer B auf 655 v.H.
- Gewerbesteuer auf 405 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
- für den ersten Hund 80,00 €
- für den zweiten Hund 100,00 €
- für jeden weiteren Hund 150,00 €
- für den ersten gefährlichen Hund 800,00 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 1.000,00 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 1.500,00 €
§ 6 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 10.155.910,35 €.
Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 10.161.340,35 € und zum 31.12.2026 9.955.010,35 €.
§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.600 € überschritten sind.
Weitersburg, den 22.04.2026
Der Ortsbürgermeister
Gezeichnet
Udo Wenz
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 12.05.2026 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 218, öffentlich aus.


