Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Urbar für das Haushaltsjahr 2026 vom 20.04.2026


Der Gemeinderat hat am 28.01.2026 aufgrund der §§ 95 der Gemeindeordnung für Rheinland‑Pfalz in der jeweils geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Mayen‑Koblenz als Aufsichtsbehörde vom 15.04.2026 bekannt gemacht wird:

 § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

  1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf*

6.167.720 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf*

6.431.100 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag (-) auf

-263.380 €

*(ohne Erträge und Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen = 1.000 €)

 

 2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

5.809.470 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

5.759.900 €

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

49.570 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

164.000 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

550.970 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-386.970 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit aus der Aufnahme von Investitionskrediten auf

386.970 €

Zunahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf

175.800 €

Abnahme von Verbindlichkeiten ggü. der VG aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten auf

0 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

225.370 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

337.400 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf

6.537.840 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf

6.537.840 €

die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr auf

0 €

 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

Zinslose Kredite auf                                                                                                                                  0 €

Verzinste Kredite auf                                                                                                                     386.970 €

Zusammen auf                                                                                                                               386.970 €

 

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 620.000 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in zukünftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 462.000 €.

 

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 2.517.538 €.

 

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf                                                                                                                          485 v.H.

- Grundsteuer B auf                                                                                                                          669 v.H.

- Gewerbesteuer auf                                                                                                                         395 v.H.

 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund                                                                                                                         80,00 €

- für den zweiten Hund                                                                                                                     100,00 €

- für jeden weiteren Hund                                                                                                                160,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund                                                                                                  382,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund                                                                                                502,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund                                                                                        1.024,00 €

 

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 betrug 7.081.054,30 €.

Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2025 beträgt 7.098.194,30 € und zum 31.12.2026 6.834.814,30 €.

 

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 10 v.H. des Haushaltsansatzes, höchstens 2.500 € überschritten sind.

 

Urbar, den 20.04.2026                                                          

Der Erste Ortsbeigeordnete

Gezeichnet

Sebastian Strauß

 

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 04.05.2026 bis 12.05.2026 während den Dienstzeiten (montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie mittwochs 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar, Zimmer 218, öffentlich aus.