Freie Wege für mehr Sicherheit - Das Ordnungsamt bittet um Rückschnitt von Anpflanzungen


Immer wieder erreichen das Ordnungsamt Hinweise und Beschwerden, dass an Kreuzungen, Einmündungen sowie an Geh- und Radwegen Äste und Hecken zu weit in den Verkehrsraum hineinragen. Dies kann zu erheblichen Sichtbehinderungen und Gefährdungen aller Verkehrsteilnehmer führen. Besonders Kinder, die nach der Straßenverkehrsordnung bis zum vollendeten achten Lebensjahr mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, sind hiervon betroffen. Werden sie durch überhängende Zweige gezwungen, auf die Straße auszuweichen, erhöht sich das Unfallrisiko deutlich.

Um solchen Gefahrensituationen vorzubeugen, bittet das Ordnungsamt alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Freihaltung des Verkehrsraumes:
    Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume rechtzeitig so weit zurück, dass Fußgänger, Radfahrer und alle anderen Verkehrsteilnehmer den Gehweg oder die Fahrbahn ohne Einschränkungen und Gefährdungen nutzen können.

    Bitte beachten Sie hierbei das sogenannte Lichtraumprofil:
    Über Geh- und Radwegen darf der Bewuchs bis zu einer Höhe von mindestens 2,25 Metern nicht in den Verkehrsraum hineinragen.
    Über der gesamten Fahrbahn muss eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4,50 Metern gewährleistet sein.


2.Sichtbeziehungen an Kreuzungen und Einmündungen:

Schneiden Sie Anpflanzungen im Bereich von Straßenecken und Einmündungen so zurück, dass die Sicht auf den fließenden Verkehr nicht eingeschränkt wird. Achten Sie darauf, dass Hecken und Sträucher nicht über die Grundstücksgrenze hinausragen.

 3. Freihaltung von Straßenbeleuchtung und Verkehrszeichen:

Sorgen Sie dafür, dass Straßenlampen und Verkehrsschilder nicht durch Äste oder Zweige verdeckt werden. Nur so können die Beleuchtung und die Verkehrszeichen ihre wichtige Funktion zur Verkehrssicherheit erfüllen.

   













Das Ordnungsamt bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme auf ihre Mitmenschen und um Beachtung dieser Hinweise. Durch Ihren Beitrag leisten Sie einen wichtigen Anteil für die Sicherheit im öffentlichen Verkehrsraum.

Bitte beachten Sie außerdem die geltenden naturschutzrechtlichen Vorschriften: Vom 1. März bis zum 30. September eines jeden Jahres ist es verboten, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und Bäume zu roden, stark zurückzuschneiden oder zu zerstören. Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung von Beeinträchtigungen des Verkehrsraumes.

Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich. Gemeinsam können wir einen sicheren und attraktiven Verkehrsraum für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.