Festsetzung der Grundsteuer A und B, Hundesteuer und des Landwirtschaftskammerbeitrages 2026 für die verbandsangehörige Stadt und die Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Vallendar


Die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer und der Landwirtschaftskammerbeitrag der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz werden durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. 73 I S. 965) bzw. § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995 S. 175), in der jeweils gültigen Fassung, in der zuletzt veranlagten Höhe für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt.

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Steuern für 2026 zu den Fälligkeitsterminen auf eines der Bankkonten der Verbandsgemeindekasse

Bank                                         IBAN                                               BIC

Sparkasse Koblenz                DE77 5705 0120 0004 0000 48       MALADE51KOB

VR Bank RheinAhrEifel eG    DE23 5776 1591 4156 8663 00      GENODED1BNA

zu überweisen.

Liegt unserer Kasse ein SEPA-Mandat vor, werden die Forderung termingerecht eingezogen. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar einzulegen.


Vallendar, den 26.05.2026

Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar    

gez.                                                                                       

Adolf T. Schneider
Bürgermeister