Die Grundsteuern A und B, die Hundesteuer und der Landwirtschaftskammerbeitrag der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz werden durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. 73 I S. 965) bzw. § 3 Abs. 2 Ziffer 6 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) vom 20.06.1995 (GVBl. 1995 S. 175), in der jeweils gültigen Fassung, in der zuletzt veranlagten Höhe für das Kalenderjahr 2026 festgesetzt.
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Steuern für 2026 zu den Fälligkeitsterminen auf eines der Bankkonten der Verbandsgemeindekasse
Bank IBAN BIC
Sparkasse Koblenz DE77 5705 0120 0004 0000 48 MALADE51KOB
VR Bank RheinAhrEifel eG DE23 5776 1591 4156 8663 00 GENODED1BNA
zu überweisen.
Liegt unserer Kasse ein SEPA-Mandat vor, werden die Forderung termingerecht eingezogen. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathausplatz 13, 56179 Vallendar einzulegen.
Vallendar, den 26.05.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar
gez.
Adolf T. Schneider
Bürgermeister


