Was versteht man unter Geflügelpest und „Vogelgrippe“?
Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln, unter der besonders Hühner und Puten leiden. Vogelspezies wie Enten und Gänse weisen gemeinhin eine geringere Empfindlichkeit auf. Ausgelöst wird die Erkrankung durch hochpathogene (stark krankmachende, HP) aviäre Influenzaviren (AIV) der Subtypen H5 und H7.
Die hochpathogenen AIV entstehen durch Mutation aus geringpathogenen Influenzaviren d. h. Varianten, die lediglich leichte Krankheitssymptome induzieren.
Erst bei Infektion mit der HP-AIV Variante kommt es zu dramatischen Krankheitsverläufen mit einer Sterblichkeit von bis zu 100 %, die sich schnell ausbreiten kann und daher als Geflügelpest bezeichnet werden.
Als „Vogelgrippe“ werden in der Öffentlichkeit seit dem Auftreten des hochpathogenen H5N1 Virus Infektionen des Wild- und Nutzgeflügels mit aviären Influenzaviren bezeichnet.
Welche Übertragungswege gibt es?
Für die Einschleppung von aviären Influenzaviren in Nutzgeflügelbestände kommen eine Reihe von Faktoren in Frage. In Freilandhaltungen sind direkte Kontakte des Geflügels mit infizierten Wildvögeln möglich. Aber auch in scheinbar geschlossenen Stallhaltungen kann das Virus durch indirekte Kontakte eindringen: Unter anderem stellen die Neu-Einstallung von Tieren, Personen- und Fahrzeugverkehr, Waren, Futter und Wasser Risiken für eine Einschleppung dar. Hierbei wird auch der indirekte Eintrag über etwaig verunreinigtes Futter, Wasser, Gerät oder verunreinigte Einstreu in Betracht gezogen. Bereits Spuren von Kot bzw. Nasensekreten von Wildvögeln, die nicht sichtbar sind, reichen für die Übertragung aus.
Welche Rolle spielen Zugvögel bei der Verbreitung von hochpathogenem H5N1?
Bereits seit mehreren Jahren grassiert die HPAI Variante H5N1 weltweit in Wildvögeln. Seither ist es zu mehreren Massensterben z. B. bei Pinguinen 2024, oder in verschiedenen Wildvogelarten und Robben 2023, gekommen. Auch Säugetiere, insbesondere Beutegreifer, die einer hohen Viruslast ausgesetzt sind, können am HPAIV H5N1 erkranken.
In 2025 sind derzeit vor allem Kraniche von einer Infektion mit H5N1 betroffen. Zur aktuellen Zeit des Vogelzugs wird das Risiko einer Verbreitung des Virus durch die Wildvögel vom FLI als hoch eingeschätzt.
Können infizierte Zugvögel überhaupt weitere Strecken zurücklegen?
Wie weit infizierte Wildvögel fliegen können, ist nicht bekannt. Es ist aber auch nicht erforderlich, dass ein infizierter Vogel über lange Strecken fliegt. Entscheidend ist, dass sich Infektionsketten aufbauen, über die das Virus von Rastort zu Rastort weitergegeben wird. So ist eine staffettenartige Ausbreitung des Erregers über weite Strecken durch die Überlappung der Brutgebiete und Zugrouten nachgewiesen.
Ist H5N1 auf den Menschen übertragbar?
Infektionen des Menschen mit HPAI H5N1 Viren wurden bislang weltweit nur selten nachgewiesen. Betroffen waren vor allem Personen, die einen engen Umgang mit infizierten Tieren hatten und dadurch einer hohen Viruslast ausgesetzt waren. Wie bei allen Geflügelpestviren sind daher auch bei H5N1 erhöhte Schutzmaßnahmen beim Umgang mit potenziell infiziertem Geflügel und Wildvögeln einzuhalten.
Was passiert, wenn in Deutschland Fälle von Geflügelpest bei Hausgeflügel auftreten?
Für die Bekämpfung der Geflügelpest gelten EU-weite und nationale Vorschriften. Grundsätzlich wird das Geflügel in infizierten Beständen getötet und unschädlich beseitigt. Zudem richten die zuständigen Behörden ggf. Schutz- bzw. Überwachungszonen ein, in denen Geflügelbestände unter besondere Beobachtung gestellt werden, um eine weitere Verbreitung des Erregers zu verhindern.
Was kann getan werden, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern?
Allgemeinheit:
Tote oder kranke Vögel / Geflügel mit dem Fundort / Standort an das Veterinäramt melden: veterinaeramt@kvmyk.de oder 0261-108781, 108455, 108705, 108459.
Jeder kann die AI unbewusst verbreiten.
Das gilt für alle Personen, die Geflügel halten, Besucher von Standorten mit Geflügel, gleichgültig ob es sich um gewerbliche oder private (Hobby-)Haltungen handelt. AI lässt sich sehr leicht verbreiten über die Kleidung, Schuhe, Hände usw. Das Virus kann vorhanden sein ohne dass es bemerkt wird. Ein wenig Mist unter den Schuhen reicht z.B. aus, um damit das Virus weiter zu tragen.
Es sollte daher vermieden werden, Standorte mit Geflügel aufzusuchen und Geflügel, auch Wildgeflügel zu füttern.
Geflügelhalter:
- Vor dem Besuch anderer Geflügelbestände ist kurz vor Verlassen des eigenen Grundstückes zu duschen, die Haare sind zu waschen und es sind Schuhe und Bekleidung anzuziehen, die nicht in Berührung gekommen sind mit Schuhen und Bekleidung, die im Betrieb bzw. im Bereich des Geflügels getragen wurden.
- Vor dem Verlassen des Grundstückes sollten noch die Hände mit Wasser und Seife gewaschen werden.
- Kein Besuch von Bereichen/Orten, in denen Geflügel gehalten wird, wie z.B. Tierparks, Zoos, Streichelzoos und bäuerliche Betriebe mit „Ab Hof Verkauf“ und Geflügelhaltung.
- Nach der Heimkehr sind sofort wieder Bekleidung und Schuhe zu wechseln und getrennt zu halten von der Arbeitskleidung.
- Auch Kinder haben die gleichen Vorsichtsmaßregeln bezüglich, Duschen, Waschen, Bekleidung, Schuhwerk und Besuchen anderer Orte mit Geflügel zu beachten. Hier ist auch das Reinigen und evtl. sogar desinfizieren von Rad, Roller oder dergleichen nach jeder Rückkehr zu bedenken.
- Das Geflügel darf nur erreichbar sein nach Passieren eines Desinfektionsbeckens oder einer Desinfektionsmatte. Diese Einrichtungen sollten an den viel begangenen Wegen auf dem Gelände aufgestellt werden, insbesondere an den Eingängen zum Stall. Wichtig ist die Entfernung von Mist oder Kotresten vom Schuhwerk.
- Es sind nur DVG-gelistete und DLG-zugelassene Desinfektionsmittel zu verwenden.
Welche Maßregeln gelten für Hobby-Geflügelhalter?
Alle empfohlenen oder angeordneten Maßnahmen gelten auch für Halter von einzelnen oder wenigen Tieren. Das Risiko der Weiterverbreitung der GP ist bei Hobbyhaltungen genauso groß wie bei gewerblichen Haltungen.
Von großer Bedeutung ist die Meldung des Bestandes an das zuständige Veterinäramt, das heißt jedes Huhn/Wachtel/Taube/Wassergeflügel, das (auch hobbymäßig) gehalten wird, muss beim Veterinäramt angemeldet werden.
Besteht ein Gesundheitsrisiko durch Geflügelprodukte für die Verbraucher?
Infektionen des Menschen mit dem Vogelgrippe-Virus sind selten und der direkte und enge Kontakt mit infiziertem Geflügel oder anderen Tierarten scheint der hauptsächliche Übertragungsweg auf den Menschen zu sein. Dem BfR liegen bisher keine Daten vor, die belegen, dass sich Menschen über Lebensmittel mit dem Vogelgrippe-Virus infiziert hätten und erkrankt wären. Das hierfür zuständige Bundesinstitut für Risikobewertung stellt dazu Informationen auf seiner Internetseite www.bfr.bund.de zur Verfügung
Bei dem Verzehr von durchgegartem Geflügelfleisch besteht keine Gefahr für den Menschen. Auch für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleischanteil von infizierten Tieren gibt es bislang keine Belege. Allerdings ist erwiesen, dass Eier infizierter Tiere das Virus sowohl auf der Schale als auch in Eiweiß und Eidotter enthalten können. Wer sich vor Vogelgrippe-Viren und anderen Krankheitserregern, die möglicherweise in Eiern und Eiprodukten enthalten sind, schützen will, sollte vorsorglich auf den Verzehr roher Eiprodukte (Eischnee, Tiramisu etc.) verzichten. Bei gekochten Eiern sollte darauf geachtet werden, dass sowohl Eiweiß als auch Eigelb fest sind.
Sind andere Haustiere, z.B. Hunde, gefährdet?
Bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren ist eine Übertragung auf Hunde und Katzen bereits beschrieben worden. Halten Sie deshalb Ihre Haustiere von verendeten Wildvögeln und von Ihrer eigenen Geflügelhaltung fern.
