Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.11.2025


Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürger/innen, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.11.2025 die folgenden Abgaben fällig werden: 

            Grundsteuer A und B                                                                     IV. Quartal 2025

            Gewerbesteuer                                                                               IV. Quartal 2025

            WKB öffentl. Verkehrsanlagen                                                    IV. Quartal 2025

            Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser          IV. Quartal 2025

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angaben der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeinde Vallendar:

 Sparkasse Koblenz                                  IBAN: DE77570501200004000048                                           

 VR-Bank RheinAhrEifel eG                    IBAN: DE23577615914156866300                                           

 Nach dem 15.11.2025 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

 Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

 Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter
 www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.

  

Verbandsgemeindekasse               

Fachbereich 4 - Finanzen                        

Vallendar, 06.11.2025  

gez. Melanie Bendler

Kassenverwalterin