Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.08.2025


Grundsteuer A und B                                                                     III. Quartal 2025

Gewerbesteuer                                                                               III. Quartal 2025

Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser          III. Quartal 2025

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angaben der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz                                  IBAN: DE77570501200004000048                                           

VR-Bank RheinAhrEifel eG                    IBAN: DE23577615914156866300                                           

Nach dem 15.08.2025 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.

 

 

Verbandsgemeindekasse               

Fachbereich 4 - Finanzen                        

Vallendar, 14.08.2025  

gez. Melanie Bendler

Kassenverwalterin