Der aktuelle Verkehrsunfall in Koblenz, bei dem ein 12-jähriger Junge bei einem Unfall mit einem E-Scooter schwerste Verletzungen erlitten hat, führt uns erneut vor Augen, wie schwerwiegend die Folgen eines Verkehrsunfalls sein können.
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Nutzung von E-Scootern und der damit verbundenen Gefahren im Straßenverkehr möchten wir diesen tragischen Anlass nutzen, um nochmals auf die geltenden Verkehrsregeln und die besondere Verantwortung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer hinzuweisen.
E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern Kraftfahrzeuge im Sinne der geltenden Vorschriften.
Ihre Nutzung erfordert Aufmerksamkeit, Rücksichtnahme und die Kenntnis der maßgeblichen Verkehrsregeln.
Insbesondere möchten wir auf folgende Punkte aufmerksam machen:
• Mindestalter beachten:
E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr erst ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden.
Eine Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
• Geeignete Verkehrsfläche nutzen:
Grundsätzlich sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen zu benutzen. Sind diese nicht vorhanden, ist die Fahrbahn zu nutzen.
Gehwege sind für E-Scooter grundsätzlich tabu, sofern ihre Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt ist.
• Nur eine Person pro E-Scooter:
Die Mitnahme weiterer Personen ist nicht zulässig.
• Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme:
Ablenkungen, riskante Fahrmanöver und eine den Verkehrsverhältnissen nicht angepasste Geschwindigkeit erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
• Sichtbarkeit und technische Sicherheit:
Eine funktionierende Beleuchtung, eine sichere Fahrzeugausstattung und gut sichtbare Kleidung können dazu beitragen, Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen.
• Alkohol und andere berauschende Mittel vermeiden:
Für E-Scooter gelten die entsprechenden gesetzlichen Alkoholgrenzwerte und Vorschriften.
Insbesondere Fahranfängerinnen und Fahranfänger müssen die geltenden Null-Promille-Regeln beachten.
Gerade im Hinblick auf Kinder und Jugendliche ist es wichtig, dass Eltern und Erziehungsberechtigte über die geltenden Vorschriften informieren und auf einen verantwortungsvollen Umgang mit E-Scootern hinwirken.
Da die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren zulässig ist, sollten jüngere Kinder keine E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum führen.
Unser Anliegen als Polizei ist es, durch Aufklärung und Sensibilisierung einen Beitrag zur Verkehrssicherheit zu leisten und weitere schwere Unfälle zu verhindern.
Jeder Verkehrsunfall ist einer zu viel.
Die Einhaltung der Verkehrsregeln, gegenseitige Rücksichtnahme und ein vorausschauendes Verhalten können entscheidend dazu beitragen, Menschenleben zu schützen.
Deswegen ein Apell an Eltern und Jugendliche:
Sprecht über die Gefahren und übernehmt Verantwortung.
Ihre Polizeiinspektion Bendorf


