Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtteil Schönstatt“ der Stadt Vallendar
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB in der derzeit gültigen Fassung


Der Stadtrat Vallendar hat in seiner Sitzung vom 20.10.2026 die Annahme des Vorentwurfs zum Bebauungsplan „Stadtteil Schönstatt“ sowie die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 (1), 4 (1) BauGB beschlossen.


Dieser Beschluss wird hiermit im Namen der Stadt Vallendar öffentlich bekannt gemacht.


Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Stadtteil Schönstatt“ bestehend aus Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung wird gem. § 3 (1) BauGB in der Zeit von


Montag, 09.11.2026 bis einschließlich Freitag, 11.12.2026


bei der Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar, Rathaus, Rathausplatz 13, Zimmer 204, 2. Etage von


montags – freitags von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr

sowie montags von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

und

zusätzlich mittwochs von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

 

zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus werden die Planunterlagen in das Internet eingestellt.


Hier gelangen Sie zu den Planunterlagen.


Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder in sonstiger geeigneter Textform (z.B. per Mail an bauleitplanung@vg-vallendar.de) bei der Verbandsgemeinde Vallendar eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Stadtteil Schönstatt“ unberücksichtigt bleiben.


In dem nachfolgenden Auszug aus der Flurkarte ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Stadtteil Schönstatt“ durch eine fett gestrichelte Linie umgrenzt.


56179 Vallendar, 26.10.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar

 

Adolf T. Schneider
Bürgermeister der Verbandsgemeinde Vallendar