Die Einschreibung der Schulanfänger für das Schuljahr 2027/2028 erfolgen im Januar/Februar 2026!
Alle im Schuljahr 2027/2028 schulpflichtig werdenden Kinder müssen in den für den jeweiligen Schulbezirk zuständigen Grundschulen angemeldet werden. Wir bitten höflich, den Anmeldetermin genau zu beachten oder rechtzeitig einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Bitte stellen Sie bei der Anmeldung Ihr Kind persönlich vor.
Weiterhin bitten wir um Vorlage folgender Unterlagen:
- Stammbuch oder Geburtsurkunde des Kindes;
- Besuchsbescheinigung der Kindertagesstätte
Es müssen angemeldet werden:
1. alle Kinder, die in der Zeit zwischen dem 1. September 2020 und dem 31. August 2021 geboren sind,
2. alle beeinträchtigten Kinder, sofern sie nach Ziffer 1 schulpflichtig sind,
3. alle Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren.
Diese Aufforderung ist gegenstandslos für diejenigen Kinder, die von der vorzeitigen Einschulung im Schuljahr 2026/2027 Gebrauch gemacht haben.
Liegt eine offensichtliche oder vermutete Behinderung des anzumeldenden Kindes vor, so ist die Schulleitung darauf hinzuweisen. Die Anmeldung kann in solchen Fällen auch unmittelbar bei der zuständigen Förderschule erfolgen: Theodor-Heuss-Schule Bendorf, Tel. 02622/904980.
Die Grundschulen haben folgende Anmeldetermine:
Grundschule Vallendar, Tel. 0261-65323
Donnerstag, 19.02.2026 nachmittags.
Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.
Grundschule Niederwerth; Tel. 0261-64501
Montag, 04.02.2026 und Montag, 09.02.2026, jeweils von 13.30 Uhr – 15.00 Uhr
Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.
Grundschule Urbar, Tel. 0261-62582
Donnerstag, 05.02.2026, Montag, 09.02.2026 und Montag, 23.02.2026
Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.
Grundschule Weitersburg, Tel. 02622-5243
Montag, 29.01.2026 – Montag, 09.02.2026
Die genauen Termine werden den Eltern gesondert mitgeteilt.
Kann-Kinder:
Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden. Die Entscheidung trifft die Schulleitung im Benehmen mit der Schulärztin oder dem Schularzt. Zur Entscheidungsfindung soll, mit Zustimmung der Eltern, die Kindertagesstätte einbezogen werden. Die Anmeldung der Kann-Kinder erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.
Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar - Fachbereich 3
