Haus für Kinder

Höhrer Str. 82
56179 Vallendar
Tel.: 0261/63042
Fax: 0261/9637042
Email: info@kita-vallendar.de
Kindertagesstättenleitung: Frau Petra Krämer
Stellvertretende Leitung: Frau Angelina Marx
Höhrer Str. 82
56179 Vallendar
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Fax: 0261/9637042
Email: info@kita-vallendar.de
Kindertagesstättenleitung: Frau Petra Krämer
Stellvertretende Leitung: Frau Angelina Marx
Schulstr. 7
56179 Vallendar
Tel.: 0261/6678835
Handy: 0175/2290681
Email: hort@kita-vallendar.de
Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege (KiTaG) werden Elternbeiträge vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe
nach Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege festgesetzt. Die Anhörung der Verbände der freien Wohlfahrtspflege
ist erfolgt. Der Kreiselternausschuss für Kindertagesstätten im Bereich des Kreisjugendamtes Mayen-
Koblenz wurde über die geplante Anpassung der Elternbeiträge informiert. Der Vorschlag des Kreiselternausschusses,
aufgrund von inflationsbedingten Einkommenssteigerungen eine Anpassung von 6 auf 8 Einkommensstufen vorzunehmen,
wurde umgesetzt.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 12.06.2025 der Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten
für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten beschlossen. Die Erhebung der Elternbeiträge
erfolgt gem. § 26 Abs. 2 KiTaG durch die Träger der Kindertageseinrichtungen. Seit dem Jahr 2006 sind die Elternbeiträge
in Kindertagesstätten unverändert und betragen maximal 195 EUR pro Monat. Ab 01.09.2025 wird der Elternbeitrag
maximal 300 EUR pro Monat betragen. Zum Vergleich liegt die Höhe der Elternbeiträge in den umliegenden
Landkreisen im Durchschnitt bei ca. 400 EUR pro Monat.
Unverändert bleibt das Verfahren der Selbsteinschätzung der Eltern zur Elternbeitragsfeststellung. Das Merkblatt zur
einkommensabhängigen Elternbeitragsfestsetzung für Plätze für Kinder unter 2 Jahren und Schulkindern in Horten mit
der entsprechenden Elternbeitragstabelle und dem Berechnungsbogen und Erklärung zur Elternbeitragsfeststellung
ist dieser Mail beigefügt.