Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern 15.02.2026


Die Verbandsgemeindeverwaltung Vallendar macht alle Bürgerinnen und Bürger, die nicht am Einzugsverfahren teilnehmen darauf aufmerksam, dass am 15.02.2026 die folgenden  Abgaben fällig werden:

Grundsteuer A und B                                                                                      I. Quartal 2026

Gewerbesteuer                                                                                                I. Quartal 2026  

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig, unter Angabe der Bürger- und Buchungsnummer, auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeinde Vallendar:

Sparkasse Koblenz                                         IBAN: DE77570501200004000048

VR-Bank RheinAhrEifel eG                            IBAN: DE23577615914156866300                                                             

Nach dem 15.02.2026 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Nutzen Sie zur Begleichung Ihrer Steuern und Gebühren die einfache, sichere und bequeme Zahlungsmethode der Einzugsermächtigung.

Das Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats finden Sie auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Vallendar unter www.vg-vallendar.de/bankverbindungen.

Verbandsgemeindekasse                       
Fachbereich 4 - Finanzen                                   
Vallendar, 05.02.2026
gez. Melanie Bendler
Kassenverwalterin