Fälligkeit der Gebühren, Beiträge und Steuern am 15.05.2023


            Grundsteuer A und B                                                                     II. Quartal 2023

            Gewerbesteuer                                                                               II. Quartal 2023

            WKB öffentl. Verkehrsanlagen                                                    II. Quartal 2023

            Schmutzwassergebühren, WKB Niederschlagswasser          II. Quartal 2023

                      

Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig auf eines der nachfolgend aufgeführten Konten der Verbandsgemeindekasse Vallendar:

Sparkasse Koblenz                                  IBAN: DE77570501200004000048                                           

VR-Bank Rhein-Mosel eG                       IBAN: DE78574601170002110481                                           

Nach dem 15.05.2023 werden die fälligen Abgaben im Wege des Verwaltungs-zwangsverfahrens zwangsweise eingezogen und Säumniszuschläge nach § 240 AO erhoben, d.h. es ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag i.H.v. 1 vom Hundert des auf den nächsten durch 50,00 € teilbaren rückständigen Betrages zu entrichten.

Falls Sie die Vorteile eines Einzugsverfahrens nutzen möchten, füllen Sie das SEPA Lastschriftenmandat aus und reichen uns dieses unterschrieben ein.